07
Sep
Anhebung des Grundfreibetrags
Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags,
des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlages durch Bundesrat am 10.07.2015 beschlossen. Die Auszahlung des erhöhten Kindergeldes wird ab September 2015 stattfinden, der rückwirkende Betrag wird einmalig spätestens im Oktober ausgezahlt. Die Nachholung der Entlastung durch die Erhöhung der Freibeträge, wird erst mit der Lohnabrechnung Dezember 2015 Wirkung finden. Quelle: Deutscher Bundesrat