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Aktuelle Allgemein

Handwerkerleistungen
Aktuelles zu § 35 a EStG:
Der BFH hat mit Urteil vom 06.11.2014 (BStBl. II 2015, 481), entgegen dem BMF-Schreiben vom 10.01.2014 (BStBl. I 2014, 75) entschieden, dass auch Gutachter-leistungen als Handwerkerleistungen nach § 35 a EStG begünstigt sein können. Nun hat auch das BMF seine Auffassung zu Schornsteinfegerleistungen geändert. Somit ist die Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung für Aufwendungen für Mess- oder Überprüfarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau, als auch für Reinigungs- und Kehrarbeiten sowie sonstige Handwerkerleistungen möglich. Dies gilt, lt. BMF-Schreiben vom 10.11.2015, für alle offenen Steuerfälle.
Quelle: Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen v. 10.11.2015