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Aktuelle Allgemein

Unfallkosten
Durch die Werbungskostenpauschale sind auch Unfallkosten für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten.
Lt. Finanzgericht Rheinland-Pfalz sind durch die Werbungskostenpauschale ( § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr.4 EstG) sämtliche Aufwendungen abgegolten sind, die einem Arbeitnehmer für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen. Dies bedeutet, dass auch Unfallkosten und unfallbedingte Krankheitskosten nicht zusätzlich geltend gemacht werden können".
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Quelle: FG 1 K 2078/15 v. 23.02.2016