05
Sep
Erbschaftsteuer
Weiterhin keine Rechtssicherheit
im Hinblick auf eine Neuregelung der Erbschaftsteuer.
Nachdem das BVerfG mit Urteil vom 17.12.2014 einige Regelungen des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt hatte, wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30.06.2016 eine Neuregelung zu schaffen.Erst am 24.06.2016 wurde das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom Bundestag verabschiedet. Das Gesetz enthielt unter anderem einige Verschlechterungen bei der Übertragung von großen Unternehmensvermögen ab einem Wert von 26 Mio. Euro. In der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 08.07.2016 hätte der Bundesrat durch Zustimmung den endgültigen Reformabschluss herbeiführen können. Der Bundesrat hat dem Gesetz jedoch nicht zugestimmt und die geplante Reform der Erbschaftsteuer an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Eine Klärung im Vermittlungsausschuss ist zum 08.09.2016 anberaumt.
Da jedoch die vom BVerfG gesetzte Frist zur Neuregelung der Erbschaftsteuer mittlerweile längst abgelaufen ist, hat das BVerfG nunmehr mit Schreiben vom 12.07.2016 an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat mitgeteilt, dass es bezüglich der Neuregelung der Erbschaftsteuer das Normenkontrollverfahren Ende September erneut auf die Tagesordnung setzen will.Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes vom 14.07.2016