facebook xing

Aktuelle Allgemein

Registrierkassen
Die Anforderungen an Registrierkassen wurden durch das BMF Schreiben vom 26.11.2010 verschärft.

Nach einer Übergangsfrist müssen nun spätestens ab dem 01.01.2017 alle Unternehmer, die Bargeld einnehmen, die folgenden Punkte erfüllen:

- alle Kassenumsätze müssen als Einzelumsätze digital aufzeichnet werden
- alle Kassenumsätze müssen für mind. zehn Jahre unveränderbar digital gespeichert werden
- alle Kassenumsätze müssen digital prüfbar (auslesbar) gemacht werden.

Allerdings müssen elektronische Registrierkassen voraussichtlich ab 1. Januar 2020 zusätzlich über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Diese besteht aus drei Bestandteilen: einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle. Das Sicherheitsmodul soll gewährleisten, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt manipuliert werden können. Auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert. Die digitale Schnittstelle soll eine reibungslose Datenübertragung für Prüfungszwecke garantieren.

Quelle: BMF-Schreiben v. 26.11.2010.

Sollten Sie Fragen rund um das Thema Registrierkasse haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir sind für Sie da!