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Nov
Dienstjubiläum
Aufwendungen eines Arbeitnehmers
für die Feier seines Dienstjubiläums können steuerlich berücksichtigt werden.
Ein Dienstjubiläum ist ein berufsbezogenes Ereignis. Die Aufwendungen für eine
betriebsinterne Feier anlässlich eines Dienstjubiläums können (nahezu) ausschließlich
beruflich veranlasst und damit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht-
selbständiger Arbeit zu berücksichtigen sein, wenn der Arbeitnehmer die Gäste nach
abstrakten berufsbezogenen Kriterien einlädt.
Quelle: BFH, Urteil VI R 24/15 vom 20.01.2016