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Aktuelle Allgemein

Dienstjubiläum
Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier seines Dienstjubiläums können steuerlich berücksichtigt werden. Ein Dienstjubiläum ist ein berufsbezogenes Ereignis. Die Aufwendungen für eine betriebsinterne Feier anlässlich eines Dienstjubiläums können (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst und damit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht- selbständiger Arbeit zu berücksichtigen sein, wenn der Arbeitnehmer die Gäste nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien einlädt.

Quelle: BFH, Urteil VI R 24/15 vom 20.01.2016