12
Dez
Kindergeld
Die Berufsausbildung
endet nicht mit dem Zeitpunkt der Abschlussprüfung!
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine Berufsausbildung und somit auch die Voraussetzung für den Erhalt von Kindergeld, nicht mit dem Zeitpunkt der Abschlussprüfung, sondern mit dem im Ausbildungsvertrag genannten Abschluss enden.Quelle: FG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.10.2016(Az. 7 K 407/16)
Vgl hierzu:https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/steuern/kindergeld-berufsausbildung-endet-nicht-mit-dem-zeitpunkt-der-abschlusspruefung/