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Aktuelle Allgemein

Flexirentengesetz
Zum 1. Januar 2017 treten wesentliche Teile des Flexirentengesetzes in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand künftig flexibler zu gestalten und gleichzeitig die Attraktivität für ein Weiterarbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus zu erhöhen. Es ergeben sich zum Teil Änderungen bei den zu zahlenden Beiträgen und den vom Arbeitgeber zu erstellenden Meldungen.

NWB Nr. 42/2016 vom 17.10.2016 Seite 3145 ff..

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(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)