17
Jan
Doppelte Haushaltsführung
So machen Sie Ihre Kosten steuerlich geltend.
Wenn Sie eine Zweitwohnung am Arbeitsort haben, dann können Sie wahrscheinlich Kosten für eine sogenannte Doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Dadurch winkt oft eine hohe Steuererstattung. Das Finanzamt berücksichtigt neben den Kosten für die Zweitwohnung noch weitere, u.a. für Familienheimfahrten, für den Umzug und für die ersten drei Monate sogar Verpflegungskosten. Das sind schnell mehrere tausend Euro pro Jahr.Allerdings müssen Sie einige Voraussetzungen für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung erfüllen. Insbesondere muss Ihr Lebensmittelpunkt weiterhin am ersten Wohnort liegen.Achten Sie darauf, rechtzeitig entsprechende Nachweise für entstandene Kosten und dafür, dass eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, zu sammeln. Dabei hilft Ihnen unser neues Video „Doppelte Haushaltsführung: So machen Sie Kosten für einen zweiten Wohnsitz steuerlich geltend“!Hier geht es zum Video: Doppelte HaushaltsführungHaben Sie dazu noch Fragen oder wünschen eine Beratung zum Thema doppelte Haushaltsführung?Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns. Gemeinsam können wir für Sie das steuerlich günstigste Ergebnis erzielen.P.S. Wenn Ihnen die Videos auf unserer Webseite gefallen, freuen wir uns über Weiterempfehlungen. Mit einem Klick können Sie die Videos über Xing, Facebook usw. teilen.Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)