05
Mrz
Neuer Mindestlohn
Neuer Mindestlohn in drei Branchen!
Im Dachdeckerhandwerk, der Gebäudereinigung und dem Baugewerbe sollen die neuen tariflichen Mindestlöhne ab März 2018 allen Beschäftigten zugutekommen-auch in Betrieben, die nicht tariflich gebunden gebunden sind. Das Kabinett hat dafür am 31.01.2018 bzw. am 21.02.2018 die jeweiligen Mindestlohnverordnungen gebilligt, die nun noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden müssen.Gelernte Dachdecker : 12,90€Ungelernte Dachdecker: 12,20€Reinigungskräfte Innenreinigung (alte Bundesländer) 10,30€Reinigungskräfte Innenreinigung (neue Bundesländer) 9,55€Glas- u.Fassadenreiniger (alte Bundesländer) 13,55€Glas- u.Fassadenreiniger (neue Bundesländer) 13,55€Ungelernte Arbeiter in der Baubranche 11,75€ und ab 01.03.2019 dann 12,20€Facharbeiter in Ostdeutschland 11,75€ und ab 01.03.2019 dann 12,20€Facharbeiter in Westdeutschland 14,95 und ab 01.03.2019 dann 15,20€Facharbeiter in Berlin 14,80€ und ab 01.03.2019 dann 15,05€Quelle: Bundesregierung online, Fundstelle (AAAAG-73324)Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland - Wilhelmshaven)