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Jul
Klärung Spekulationssteuer
Keine Spekulationssteuer auf häusliches Arbeitszimmer
bei Verkauf des selbstgenutzten Eigenheims.
Der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden. Der 8. Senat des FG Köln argumentierte, dass ein häusliches Arbeitszimmer nicht zu einer anteiligen Besteuerung des Veräußerungsgewinns führt, da dieses in den privaten Wohnbereich integriert sei und kein selbstständiges Wirtschaftsgut darstelle. Das beklagte Finanzamt hat dagegen Revision beim BFH München AZ IX R 11/18 eingelegt.Quelle: FG Köln 8 K 1160/15 vom 2018-03-20Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland - Wilhelmshaven)