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Sonderausgaben
Getragene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes in der Berufsausbildung können Sonderausgaben sein

„Tragen Eltern, die Ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, können diese Aufwendungen die Einkommensteuer der Eltern mindern.
Der Steuerabzug setzt aber voraus, dass die Eltern dem Kind die Beiträge tatsächlich gezahlt oder erstattet haben.“

Quelle: BFH, Pressemitteilung Nr. 51/18 vom 08.10.2018 zum Urteil X R 25/15 vom 13.03.2018 (LEXinform 0950508)

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