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Nov
Sonderausgaben
Getragene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
eines Kindes in der Berufsausbildung können Sonderausgaben sein
„Tragen Eltern, die Ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, können diese Aufwendungen die Einkommensteuer der Eltern mindern.Der Steuerabzug setzt aber voraus, dass die Eltern dem Kind die Beiträge tatsächlich gezahlt oder erstattet haben.“ Quelle: BFH, Pressemitteilung Nr. 51/18 vom 08.10.2018 zum Urteil X R 25/15 vom 13.03.2018 (LEXinform 0950508)Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)