04
Mrz
Betriebliches Fahrrad
Überlassung
eines betrieblichen Fahrrades
Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrades, das kein Kraftfahrzeug im Sinne des §6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 ist.Quelle: §3 Nr. 37 EStGIhr Steuerberater von Brocken & Partner mbB(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)