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Jobticket

Jobticket für Minijobber steuerfrei möglich

Ein Jobticket für Minijobber ist steuerfrei, wenn es zusätzlich zu dem normalen bislang erzielten Gehalt gezahlt wird. Ein Jobticket für Minijobber ist dann steuerfrei möglich, wenn der Arbeitgeber die Fahrten für die Nutzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit (erster Tätigkeitsstätte) finanziell unterstützt. Durch die Steuerfreiheit dieser Arbeitgeberleistung unterliegt dieses Jobticket auch nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Dies hat für Minijobber den schönen Vorteil, dass das Jobticket nicht auf die Minijobgrenze von 450 € angerechnet wird. Dies wiederum bedeutet, dass ein Jobticket keinen Einfluss auf den Minijobstatus hat.

Die Steuerbegünstigung gilt auch für private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr, das heißt, das steuerfreie Jobticket kann auch in der Freizeit genutzt werden.

Quelle: https://www.minijobs-aktuell.de/jobticket-fuer-minijobber-steuerfrei-moeglich/

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)