Ausgleichszahlungen für vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages als Werbungskosten bei den Einkünften aus V&V
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz sind Ausgleichzahlungen für die vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig, wenn der Vertrag zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken in Bezug auf ein für die vermietete Immobilie aufgenommenes (variabel verzinsliches) Darlehen abgeschlossen wurde und die Immobilie nach Beendigung des Vertrages weiterhin vermietet wird.
Im Streitfall war die Sachlage vergleichbar mit Situationen, in denen Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zum Abzug zugelassen werden, weil das Objekt nach wie vor vermietet wird.
Quelle FG Rheinland-Pfalz (Az. 4 K 1734/17 vom 09.04.2019)
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