Der neue Paragraph § 7b wird im Einkommensteuergesetz eingeführt.
Der Bundesrat hat am 28.06.2019 dem Gesetzesentwurf grünes Licht gegeben.
In diesem Paragraph wird eine Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau verankert. Neben der regulären Abschreibung sind Sonderabschreibungen in Höhe von 5% jährlich (begrenzt auf die ersten 4 Jahre) möglich. Das macht summa summarum 28% Abschreibung für die ersten 4 Jahre.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Bauantrag muss zwischen dem 31.08.2018 und 01.01.2022 gestellt sein
- es muss sich um neuen Wohnraum handeln
- die Anschaffungskosten dürfen 3.000,00 € pro qm nicht übersteigen
- es darf sich nicht um eine Ferienwohnung handeln
- die Wohnung muss in den ersten 10 Jahren Wohnzwecke dienen, ansonsten wird die Abschreibung korrigiert
- die Bemessungsgrundlage der Sonderabschreibung wird auf 2.000,00 € je qm Wohnfläche begrenzt.
Quelle: Gesetz im BGBI. I 2019 S.1122 vom 08.08.2019
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