14
Okt
Schulkosten
Steuerliche Berücksichtigung privater Schulkosten
Sie haben ein schulpflichtiges Kind welches zu einer privaten Schule geht und einen allgemeinbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss anstrebt. Sie erhalten für dieses Kind Kindergeld oder können den Kinderfreibetrag beanspruchen. Dann können Sie nun 30% der Kosten, maximal 5000€ als Sonderausgaben geltend machen. Diese gilt auch für Schulen in der EU, wenn sie die Voraussetzung erfüllen.
Quelle: Mandanten Rundschreiben vom Oktober 2019
Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)