Am 08.11.2019 hat der Bundesrat die Reform der Grundsteuer für Grundbesitzeigentümer beschlossen. Ab dem Kalenderjahr 2025 erheben die Bundesländer die Grundsteuer nach neuen Gesetzen. Durch die Gesetzesänderung ändert sich insbesondere die Bewertung der Grundstücke. Demnach erfolgt die Bewertung grundsätzlich nach dem wertabhängigen Modell:
Bei einem unbebauten Grundstück wird der Wert durch unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt. Sollte das Grundstück bebaut sein, werden bei der Ermittlung der Grundsteuer, die Mieterträge / Pachterträge berücksichtigt. Aus Vereinfachungsgründen wird ein vorgegebener durchschnittlicher Sollertrag in Form einer Nettokaltmiete je Quadratmeter in Abhängigkeit der Lage des Grundstücks angenommen.
Außerdem können sich die Bundesländer dafür entscheiden, dass anstelle des wertabhängigen Modells die Grundsteuer nach einem wertunabhängigen Modell erhoben wird. Dies würde der Fall sein, wenn durch die Gesetzesänderung Steuermindereinnahmen vorliegen werden. Grundsätzlich bleibt jedoch die Struktur der Grundsteuer erhalten: Bewertung der Grundstücke, Multiplikation der Grundstückswerte mit einer Steuermesszahl und einem Hebesatz der jeweiligen Kommune.
Bis zum Kalenderjahr 2025 haben die Kommunen Zeit, um die notwendigen Daten zu erheben. Bis dahin dürfen die bestehenden Regelungen noch gelten.
Quelle: BundesratKOMPAKT v. 8.11.2019
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