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Dez
Verpflegungsmehr-aufwendungen
Die Beträge für Verpflegungsmehraufwendungen sollen ab 2020 von 12 EUR auf 14 EUR bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden und von 24 EUR auf 28 EUR bei ganztägiger Abwesenheit steigen.
Quelle: Regierungsentwurf des Bundeskabinett zum JStG 2019, 31.07.2019
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