15
Jun
Kinderbonus
Eltern werden mit einem einmaligen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind, für jedes kindergeldberechtigte Kind unterstützt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag, vergleichbar dem Kindergeld verrechnet und wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für die Jahre 2020 und 2021 von 1.908 Euro auf 4.000 Euro angehoben.
Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)