Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird der Mehrwertsteuersatz vom 01. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von derzeit 19 % auf 16 % bzw. von 7% auf 5 % herabgesetzt.
Aufgrund des zweiten Corona-Steuerhilfegesetz ermäßigt sich für Gastronomiebetriebe und Hotels ab dem 01.01.21 die Umsatzsteuer für Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) von 19 % auf 7%.
Auf die Frage, auf welche Umsätze die verminderten Steuersätze Anwendung finden, kommt es maßgeblich auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung an. Wann "bestellt" bzw. gezahlt wird ist völlig unerheblich!
Quelle: Konjunkturpaket vom 03. Juni 2020 Das endgültige BMF-Schreiben wird am 26. Juni 2020 veröffentlicht.
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