01
Feb
Steuerfreie Corona-Beihilfe
Die Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen bis zur Höhe von 1.500 € wird bis zum Juni 2021 verlängert. Die Befreiung war bisher bis zum 31.12.2020 festgelegt. Damit wäre ein im ersten Halbjahr 2021 ausgezahlter Corona-Bonus nicht mehr steuerbegünstigt gewesen.
Quelle: Das Wichtigste 02.2021
Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)