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Feb
Ehrenamtspauschale, Übungsleiterpauschale
Die Übungsleiterpauschale beträgt ab 2021 jährlich 3.000 Euro. Dieser Steuerfreibetrag kann nicht bloß für die klassische Tätigkeit als Übungsleiter in Anspruch genommen werden, zum Beispiel im Sportverein. Er gilt auch für Tätigkeiten als Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder bei vergleichbaren Tätigkeiten.
Die sogenannte Ehrenamtspauschale beträgt ab 2021 jährlich 840 Euro. Dieser Steuerfreibetrag begünstigt beispielsweise Tätigkeiten als Vereinsvorstand, Schatzmeister, Platzwart, Gerätewart, Reinigungsdienst, den Fahrdienst von Eltern zu Auswärtsspielen von Kindern oder ehrenamtlich tätige Schiedsrichter im Amateurbereich.
Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)