Steuerliche Förderung: Sonderabschreibung Mietwohnungsneubau
Für die Investition in den Neubau von Mietwohnungen wurden durch die neue Sonderabschreibung nach § 7b EStG steuerliche Anreize für den Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment geschaffen.
Für die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen kann eine Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden 3 Jahren in Höhe von 5 % zusätzlich zur linearen Abschreibung (2 %) in Anspruch genommen werden.
Im Falle der Anschaffung gilt eine Wohnung neu, wenn sie bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft wird.
Voraussetzung ist, dass der Bauantrag (oder die Bauanzeige) nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 gestellt wird und die Wohnung mindestens 10 Jahre für dauerhafte Wohnzwecke vermietet wird.
Quelle: § 7b EStG
Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)