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Apr
Arbeitnehmer-pauschale
Die Arbeitnehmerpauschale wird rückwirkend zum 01.01.2022 um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben, sowie der Grundfreibetrag um 363,00 Euro auf 10.347,00 Euro. Die zum 01.01.2024 anstehende Erhöhung der Pendlerpauschale (ab dem 21. Kilometer) sowie der Mobilitätsprämie sollen ebenfalls rückwirkend zum 01.01.2022 um 0,03 Euro auf 0,38 Euro angehoben werden.
Quelle: DAS WICHTIGSTE April 2022
Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)