09
Mai
Energiepreispauschale
Jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige ( Steuerklasse 1-5) soll einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300,00 € als Zuschuss bekommen. Dieser Zuschuss wird mit dem Gehalt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers erfolgen und unterliegt der Einkommensteuer. Selbstständige erhalten nach den Planungen einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlungen.
QUELLE: DAS WICHTIGSTE MAI 2022
Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)