Einkünfte, die durch die Vermietung eines festverankerten Hausbootes an Feriengäste erzielt werden, sind Vermietungseinkünfte. In einem konkreten Fall (Az. 11 K 3321/17 F) urteilte das Finanzgericht Düsseldorf über die Abschreibung eines Hausbootes. Ein festverankertes Hausboot wurde an Feriengäste vermietet, das ganzjährig genutzt und auch beheizt werden konnte. Die Eigentümerin ging von gewerblichen Einkünften aus. Sie nahm eine Sonderabschreibung des Bootes für eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 15 Jahren vor. Das Finanzgericht qualifizierte die Einkünfte als Vermietungseinkünfte und lehnte die Sonderabschreibung ab. Zudem entschied das Gericht, dass die betriebliche Nutzungsdauer 30 Jahre beträgt. Das Hausboot sei nicht motorisiert, sondern fest verankert und werde zum Wohnen genutzt. Die Wohnräume würden auf Pontons ruhen, deren betriebliche Nutzungsdauer in der AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig "Hochsee-, Küsten- und Binnenschifffahrt" mit 30 Jahren angegeben werde. Das Gericht hat keine Revision zugelassen.
Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. vom 01.06.2022
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