„Am 5.10.2022 hat das Bundeskabinett die Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs beschlossen. Der Bundestag hat diesen Entwurf am 20.10.2022 zugestimmt. Die Energiepreispauschale soll erhalten, wer zum Stichtag 1.12.2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Ausgezahlt werden soll die Pauschale bis Mitte Dezember einmalig über die jeweiligen Rentenzahlstellen. Sie ist einkommensteuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig.“
Quelle: NWB Nr. 41 vom 14.10.2022 Seite 2893
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