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Erstattung von Telefonkosten für ein Betriebshandy
Der BFH stellt klar, dass die Erstattung der Telefonkosten nur steuerfrei ist, soweit diese auf die Nutzung der betrieblichen Geräte des Arbeitgebers entfallen. Beispiel: Der Arbeitnehmer schließt einen Handyvertrag ab und legt die dazugehörige SIM-Karte in ein Betriebshandy ein.
Quelle: BFH Urteil v. 23.11.22, VI R 50/20 , veröffentlicht am 16.02.23
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