Seit dem 01.01.2020 fördert die Regierung energetische Baumaßnahmen an selbst genutzten eigenen Wohngebäuden. Voraussetzung ist, dass das Gebäude bei der Durchführung der Baumaßnahme älter als zehn Jahre ist. Gefördert werden hier neben den Lohnkosten auch die Materialkosten. Dieser Steuerbonus gilt für Baumaßnahmen zwischen dem 01.01.2020 und 31.12.2029.
Geförderte Baumaßnahmen sind:
- - Wärmedämmung
- - Erneuerung von Fenstern, Türen und Heizungsanlagen
- - Einbau Lüftungsanlagen
Umfang der Förderung:
Pro Objekt beträgt die Steuerermäßigung 20 % der Aufwendungen maximal 40.000 €
Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und diesebescheinigt werden.
Das BMF hat nun eine neue Musterbescheinigung mit Schreiben vom 26.01.23 veröffentlicht.
Quelle: BMF, Schreiben v. 26.01.23, IV C 1 - S 2296 -/20/10003 : 006
Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever – Schortens – Friesland – Ostfriesland)