04
Mai
Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2021
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat die Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2021 nicht verlängert. Wider erwartend hat das BfJ die ursprüngliche Frist (11. April 2023) nicht verlängert obwohl die Frist beim Finanzamt bis zum 31. August 2023 läuft.
Das bedeutet, dass bei einer nicht rechtzeitiger Offenlegung, mit einem Ordnungsgeldverfahren (derzeit ca. 110 € bis max. 25.000,00 €) gerechnet werden muss.
Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever – Schortens – Friesland – Ostfriesland)