Am 01.06.2023 ist das neue Programm " Wohneigentumsförderung für Familien" gestartet. Nach diesem Förderprogramm können anspruchsberechtigte Familien zinsverbilligte Kredite bei ihrer Hausbank erhalten.
Anspruchsberechtigt sind Familien mit min. einem minderjährigen Kind im Haushalt und ein max. zu versteuerndes Einkommen von 60.000 €, zuzüglich 10.000 € für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt. Zudem darf die Familie kein Baukindergeld erhalten haben und nicht über anderes Wohneigentum verfügen.
Das Kreditvolumen beläuft sich auf bis zu 240.000 € bei einem Zinssatz von 1,25 %
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/wohneigentum-fuer-familien-2193708
Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever – Schortens – Friesland – Ostfriesland)