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Nov
Umsatzsteuer in der Gastronomie
Nach jetzigem Stand wird der bis Jahresende ermäßigte Steuersatz von 7 % in der Gastronomie nicht verlängert. Der Steuersatz liegt nach dem Jahreswechsel wieder bei 19 %.
Seit dem 01.07.2020 galt aufgrund des ersten Corona-Steuerhilfegesetz für Restaurant- und Verpflegungs-dienstleistungen der ermäßigte Steuersatz. Ausdrücklich ausgenommen ist die Abgabe von Getränken.
Diese Regelung läuft zum 31.12.23 aus.
Das Handelsblatt hat zuletzt am 18.11.2023 berichtet, dass die SPD, Grüne und FDP sich auf die Erhöhung sich verständigt haben. Dieses wurde in den finalen Beratungen zum Haushalt 2024 eingearbeitet.
Quelle: Handelsblatt vom 18.11.2023
Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever – Schortens – Friesland – Ostfriesland)