06
Dez
Pauschbeträge für Verpflegungsmehr-aufwendungen und Übernachtungskosten
Die Finanzverwaltung hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten fürberuflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 01.01.2024 bekannt gegeben.
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/ Lohnsteuer/2023-11-21-steuerliche-behandlung-reisekosten-reisekostenverguetungen-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=1
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