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Aktuelle Allgemein

Checklisten für die Sonderabschreibung neuer Mietwohnungen

Die Finanzverwaltung hat die Anlagen zum Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen ergänzt.

Die neue Checkliste wurde mit Schreiben vom 29.05.2024 bekannt gegeben. Ergänzt wurde die Checkliste(Bauantrag nach 31.12.2022 und vor 01.10.2029).

Eine Übersicht zu Arbeits- und Berechnungshilfen stellt das Bundesfinanzministerium hier zur Verfügung:

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/arbeitshilfe-sonderabschreibung-7b-estg.html 

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever – Schortens – Friesland – Ostfriesland)