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Aktuelle Allgemein

Anhebung Schwellenwert für die Abgabe von Umsatzsteuer-voranmeldungen

Durch die Anhebung des Schwellenwerts von 7.500 EUR auf 9.000 EUR Umsatz im Kalenderjahr, soll die Anzahl der abzugebenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen reduziert werden. Wird der Schwellenwert nicht überschritten, muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung nur vierteljährlich abgegeben werden (Gilt: ab 01.01.2025).

Quelle: Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever – Schortens – Friesland – Ostfriesland)