03
März
Anhebung Schwellenwert für die Abgabe von Umsatzsteuer-voranmeldungen
Durch die Anhebung des Schwellenwerts von 7.500 EUR auf 9.000 EUR Umsatz im Kalenderjahr, soll die Anzahl der abzugebenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen reduziert werden. Wird der Schwellenwert nicht überschritten, muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung nur vierteljährlich abgegeben werden (Gilt: ab 01.01.2025).
Quelle: Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever – Schortens – Friesland – Ostfriesland)