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März
Bundesverfassungs-gericht hält Solidaritätszuschlag nicht für verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat am 26.03.25 verkündet, dass die sogenannte Ergänzungsabgabe nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
Beschwerdeführer waren einige FDP-Politiker, die gefordert hatten, dass die Weitererhebung mit Auslaufen des sog. Solidarpakts II am 31.12.2019 verfassungswidrig geworden sei.
Mit dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 wurde für das Jahr 2020 der Soli unverändert weiter erhoben, lediglich die Freigrenze ab dem Jahr 2021 angehoben, so dass 90 Prozent der Zahler nicht mehr mit dem Solidaritätszuschlag belastet werden.
Quelle: BVerfG, Urteil v. 26.3.2025, 2 BvR 1505/20
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