Zur Feststellung des steuerlichen Gewinnes besteht für Unternehmer bei Überschreitung bestimmter Größen eine gesetzliche Verpflichtung, regelmäßig Jahresabschlüsse zu erstellen. Im Rahmen der Kreditvergabe an Unternehmen verlangen Banken häufig diese Jahresabschlüsse. So können sie sich ein Bild der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Unternehmens machen.
Das Bilanz - Modernisierungs - Gesetz (BilMoG) verlangt ab 2010 entweder eine Handelsbilanz und eine Steuerbilanz oder eine Handelsbilanz mit einer Überleitungsrechnung zum Steuerbilanzgewinn. Für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften ist zusätzlich noch eine Offenlegungsbilanz anzufertigen. Diese wird dann elektronisch beim Bundesanzeiger eingereicht.
Mit der vorhandenen Fachkompetenz unserer Mitarbeiter sind wir jederzeit in der Lage, die benötigten Jahresabschlüsse termin- und fachgerecht für Sie zu erstellen. Im Zusammenhang mit den permanenten Änderungen im Steuerrecht werden unsere Mitarbeiter fortlaufend geschult und weitergebildet. Im Rahmen der gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen können wir somit die jeweils steueroptimalen Jahresabschlüsse für Sie erstellen.
Mit uns an Ihrer Seite ist es für Sie ein Leichtes, die vorgegebenen steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Zusätzlich werden Sie bei unserer jährlich stattfindenden Jahresabschlussbesprechung umfassend über Ihre momentane betriebswirtschaftliche Situation informiert. Schließlich erhalten Sie anhand des aktuellsten Zahlenmaterials aus der Finanzbuchführung auch noch einen Ausblick über die zu erwartende Entwicklung Ihres Unternehmens.