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Abriss- und Neubaukosten keine außergewöhnlichen Belastungen

Aufwendungen für den mit Verweis auf eine Gesundheitsgefährdung getätigten Abriss eines formaldehydbelasteten Einfamilienhauses sowie für dessen späteren Neubausind dann nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn der Abriss des Gebäudes und der Neubau nicht notwendig waren, um die Formaldehydemission zu beseitigen (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 1.2.2024 - 1 K 1855/21; rechtskräftig).

Quelle: Online-Nachricht, Mittwoch, 21.08.2024 NWB-Newsletter

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