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Aktuelle Allgemein

Änderungen 2024

Was ändert sich alles im Veranlagungsjahr 2024? Hier eine kurze Übersicht:

- höherer Grundfreibetrag; dieser erhöht sich um 696 € und führt grundsätzlich  zu einer geringeren Lohnsteuer

- höhere Freigrenze beim Solidaritätszuschlag; diese erhöht sich um 587 €, sodass  nur noch beim "Spitzenverdiener" der Zuschlag fällig wird

- der Kinderfreibetrag erhöht sich insgesamt um 360 € für jedes steuerliche Kind

Weitere Änderungen sind auf folgendem Link einsehbar:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/das-

aendert-sich-2024.html#:~:text=Der%20Grundfreibetrag%20wird%20erh%C3%B6ht%3A%20F%C3%BCr,

auch%20zu%20einer%20geringeren%20Lohnsteuer.

Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever – Schortens – Friesland – Ostfriesland)