Was ändert sich alles im Veranlagungsjahr 2024? Hier eine kurze Übersicht:
- höherer Grundfreibetrag; dieser erhöht sich um 696 € und führt grundsätzlich zu einer geringeren Lohnsteuer
- höhere Freigrenze beim Solidaritätszuschlag; diese erhöht sich um 587 €, sodass nur noch beim "Spitzenverdiener" der Zuschlag fällig wird
- der Kinderfreibetrag erhöht sich insgesamt um 360 € für jedes steuerliche Kind
Weitere Änderungen sind auf folgendem Link einsehbar:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/das-
aendert-sich-2024.html#:~:text=Der%20Grundfreibetrag%20wird%20erh%C3%B6ht%3A%20F%C3%BCr,
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Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever – Schortens – Friesland – Ostfriesland)