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Jan
Änderungen Einkommensteuer
Änderungen Einkommensteuer ab 01.01.2019
Die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung (§149 AO) ist um 2 Monate verlängert worden,d. h. sie muss ab dem Veranlagungsjahr 2018 bis zum 31.07.19 ff. beim Finanzamt eingehen. Steuererklärungen, die durch einen steuerlichen Vertreter angefertigt werden, dürfen unter Vorbehalt einer Vorabanforderung (§149 Abs. 4 AO)bis zum letzten Tag des Februars abgegeben werden. Diese Regelung gilt für alle Erklärungen ab dem Veranlagungsjahr 2018.
Der Grundfreibetrag erhöht sich ab dem 01.01.2019 von bisher 9.000,00 € auf 9.168,00 €. Im Jahr 2020 wird er um weitere 240,00 € auf 9.408,00 € steigen.
Des Weiteren steigt auch in diesem Jahr erneut der Mindestlohn. Bisher betrug dieser 8,84 € und seit dem 01.01.2019 ist er um 0,35 € auf 9,19 € gestiegen.Quelle: Steueränderungen im Überblick vom 19.12.2018 (https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/steueraenderungen-2019_168_480072.html)
Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)