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Apr
Altersentlastungs- betrag
Der Altersentlastungsbetrag ist im Rahmen der Verlustfeststellung auch dann zu berücksichtigen,
wenn sich hierdurch ein nicht ausgeglichener Verlust weiter erhöht. Dies hat der 10. Senat des
FG Köln mit seinem am 01.03.2019 veröffentlichten Urteil vom 12.12.2018 (Az. 10 K 1730/17)
entschieden.Die Revision wurde zugelassen.
Quelle: BFH Az IX R 3/19
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