Anhebung der Gleitzone bei Midijobbern ab 01.07.2019
Zum 01.07.2019 wird die Midijob-Obergrenze auf 1.300,00 EUR angehoben. Midijobber zählen zur Gruppe der Geringverdiener . Ihr Arbeitsentgelt ist höher als das eines 450-Euro-Minijobbers, so dass sie voll sozialversicherungspflichtig sind. Der Vorteil eines Midijobs besteht darin, dass bis zu einer festgelegten Verdienstobergrenze verringerte Arbeitnehmerbeiträge gezahlt werden.
Das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung entwickelt die bisherige Gleitzone zu einem sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich weiter. Zudem wird sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen führen.
Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland)