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Jun
Bauabzugsteuer Photovoltaik
Aufdach-Photovoltaikanlagen
gehören zu den Bauwerken, sodass das Aufstellen einer
Photovoltaikanlage grundsätzlich als bauabzugssteuerpflichtig anzusehen ist.
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf (FG) Urteil v. 10.10.2017Das FG hat die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen. Betroffene Steuerpflichtige können Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BFH beantragen.Quelle: BFH Aktenzeichen I R 67/17Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB(Jever - Schortens - Friesland - Ostfriesland - Wilhelmshaven)