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Bausparverträge
Bausparkasse darf Bausparverträge nicht kündigen.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 04.05.2016 erneut einer Bausparerin Recht geben, die sich gegen die Kündigung ihrer Bausparverträge wehrt. Nach Auffassung des Gerichts kann die Bausparkasse sich nicht auf § 489 (1) Nr. 2 BGB berufen, wonach ein Darlehnsnehmer das Darlehen zehn Jahre nach dessen vollständigem Empfang kündigen kann. Das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Quelle: OLG Stuttgart (Az.:9 U 230/15).