Für Personen-/Personenhandelsgesellschaften ist zusätzlich die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung zu erstellen. Unser Team erstellt rechtssicher Ihre betrieblichen Steuererklärungen und berechnet die Steuerbelastung vor Abgabe der Steuererklärung. Das minimiert das Rückfragepotenzial des Finanzamtes und reduziert das Risiko einer Außenprüfung. Ihr Vorteil: Sie werden bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten durch uns entlastet.
Die Vorausberechnung der Steuerbelastung bietet die Möglichkeit, steuerliche Alternativen zu planen und Wahlrechte geschickt anzuwenden. Wir beraten Sie in steuerlichen Gestaltungsfragen und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen. Bei fehlerhaften Bescheiden verhelfen wir Ihnen durch Einsprüche, Änderungsanträge und gegebenenfalls Klagen zu Ihrem Recht. Setzen Sie bei Ihren Steuererklärungen auf unsere Kompetenz und Erfahrung.