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Betriebsprüfung
Sagt sich das Finanzamt zur Betriebsprüfung an, schrillen in vielen Firmen die Alarmglocken. Doch keine Angst, ist die Buchhaltung in Ordnung, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Es lohnt sich allerdings, auf eine Prüfung gut vorbereitet zu sein.

Wann ist eine Außenprüfung zulässig?

1) Eine Außenprüfung ist zulässig bei Steuerpflichtigen, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder die freiberuflich tätig sind.(2) Bei anderen als den in Absatz 1 bezeichneten Steuerpflichtigen ist eine Außenprüfung zulässig 1. soweit sie die Verpflichtung dieser Steuerpflichtigen betrifft, für Rechnung eines anderen Steuern zu entrichten oder Steuern einzubehalten und abzuführen oder 2. wenn die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung an Amtsstelle nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist.

Daraus ergibt sich, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Prüfung bei Privatpersonen möglich ist.

Neben der Außenprüfung, die die gesamte steuerliche Buchhaltung umfasst, kann es auch zu Teilprüfungen kommen, wie etwa eine Umsatzsteuer- oder Lohnsteuerprüfung.

Wie häufig wird wer geprüft?

Die Termine für die Außenprüfung mögen manchen Betroffenen willkürlich anmuten. Doch es gibt Regelungen, nach denen die Betriebsprüfungen festgelegt werden. Grundsätzlich richtet sich die Häufigkeit einer Betriebsprüfung nach der Betriebsgröße, die sich wie folgt unterscheidet:

Kleinstbetriebe

Kleinbetriebe

Mittelbetriebe

Großbetriebe

Was tun, wenn sich der Prüfer anmeldet?

Ganz so überraschend kommt die Prüfung allerdings nicht. Sie erhalten mindestens 14 Tage vor der Prüfung eine Prüfungsanordnung. In diesen zwei Wochen haben Sie dann noch Zeit, sich auf den Besuch der Prüfer vorzubereiten.

Wann ist eine Selbstanzeige ratsam?

Die Selbstanzeige ist eine Möglichkeit, die es dem Steuerschuldner erlaubt, seine unterschlagenen oder verkürzten Steuern straffrei nachzuzahlen. Diese muss aktuell noch vor Eintreffen der Prüfungsanordnung gestellt werden.

Sobald sich der Prüfer ankündigt, wenden Sie sich gerne an uns!!!

Wir unterstützen Sie während der gesamten Außenprüfung.

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:

• Terminvereinbarung mit dem Prüfer

• Unterstützung bei einer Selbstanzeige

• Zur Verfügung Stellung von Räumlichkeiten

• Klärung von strittigen Sachverhalten

• Rechtliche Beurteilung der Prüffeststellung und deren steuerliche Auswirkungen

• Im Fall von unterschiedlichen Auffassungen unterstützen wir Sie dabei, einen Kompromiss mit dem Prüfer zu finden

• Durchführung der Abschlussbesprechung

• Prüfung des Abschlussberichts

• Unterstützung bei der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens.