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Aktuelle Allgemein

Betriebsveranstaltung
Ab 2015 gilt für Betriebsveranstaltungen und Weihnachtsfeiern ein Freibetrag von 110,00€.
Beispielsweise müssen bei einer Feier für 120 Euro je Person, nur noch 10,00€ statt vorher 120,00€ versteuert werden.
Quelle: § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG