Die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) endete eigentlich schon am 31. Oktober 2023. Für alle nicht fristgerecht eingereichten Abrechnungen erfolgte eine Erinnerung, verbunden mit der Möglichkeit zur Nachreichung bis zum 31. Januar 2024 bzw. einer möglichen Fristverlängerung bis zum 31.3.2024.
Diese Frist wurde verlängert bis Ende September 2024:
Für bereits beantragte Fristverlängerungen und ausstehende Schlussabrechnungsanträge von vorläufigen Bewilligungen, die bereits in einem Organisationsprofil im digitalen Antragsportal erfasst sind, muss die Einreichung nunmehr bis spätestens zum 30.09.2024 erfolgen, teilt der Deutsche Steuerberaterverband mit.
Quelle: https://www.dstv.de/durchbruch-bei-den-schlussabrechnungen-der-corona-wirtschaftshilfen/
Ihr Steuerberater von Brocken & Partner mbB (Jever – Schortens – Friesland – Ostfriesland)