02
Mai
Darlehensverträge
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen
können unter den folgenden Voraussetzungen steuerlich anerkannt werden:
Wenn diese zivilrechtlich wirksam zustande gekommen,tatsächlich wie vereinbart durchgeführt werden unddem zwischen Fremden Üblichen entsprechen, sowohl was den Vertragsinhalt angeht als auch die Durchführung. Quelle: LEXinform 2016, Heft 16.